Grüne Wächtersbach begrüßen eigenverantwortliche Brückensanierung

Die Fraktion der Grünen Wächtersbach hat an den Magistrat eine Anfrage zur Sanierung der Bracht-Brücke in Hesseldorf gerichtet. Anlass ist die jüngste Mitteilung der Stadtverwaltung, wonach das Bauamt nach eingehender Prüfung einen eigenen Sanierungsvorschlag vorgelegt hat, der inzwischen genehmigt wurde. Geplant ist eine Sanierung der Brücke mit optimierter Geländerbefestigung und neuer Fahrbahndecke.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Stadt hier auf das Know-how der eigenen Fachkräfte setzt“, erklärt Fraktionsvorsitzende Eva Bonin. „Es ist ein gutes Signal, wenn Aufgaben, die früher oft an teure Ingenieurbüros vergeben wurden, nun eigenständig und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Das spart Geld, stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und zeigt, dass Kompetenz auch vor Ort vorhanden ist.“

Mit ihrer Anfrage wollen die Grünen sicherstellen, dass die Stadtverordneten diesen Weg verantwortungsvoll begleiten können. Gefragt wird unter anderem, wann die Betonprüfungen und Nachrechnungen durchgeführt wurden, wie der Zustand des Bauwerks bewertet wurde und welche Lebensdauer die geplante Sanierung voraussichtlich sichert. Auch die Kosten, die künftige Nutzung und die Einbindung der Ortsbeiräte spielen dabei eine Rolle.

Florian Hix, Mitglied im Bau- und Planungsausschuss, betont: „Es ist gut, dass bei den Brücken in Hesseldorf endlich Bewegung reinkommt. Je besser wir in die Hintergründe und Abläufe eingeweiht sind, desto verantwortungsvoller können wir als Stadtverordnete mitgehen und Vertrauen in diesen neuen Kurs schaffen.“

Die Grünen sehen in der aktuellen Entwicklung auch eine Bestätigung für die Linie, die Bürgermeisterkandidat Jan Volkmann im Wahlkampf stark gemacht hat: das vorhandene Wissen in der Stadtverwaltung zu nutzen und Projekte pragmatisch voranzubringen.
„Dass die Stadt diesen Ansatz jetzt aufgreift, ist ein gutes Zeichen“, so Eva Bonin. „Wir freuen uns, dass die Brückensanierung nun Fahrt aufnimmt – und dass dieser neue Kurs sichtbar Früchte trägt. Jan Volkmann hat sich nicht nur für diesen Weg stark gemacht, sondern auch ganz konkret für die Sanierung der Brücken in Hesseldorf. Aus Grüner Sicht ist es richtig und wichtig, dass er das Vertrauen und den Auftrag der Wähler:innen erhält, diesen Kurs weiterzuführen und die Stadt eigenverantwortlich zu stärken.“

Mit der Anfrage wollen die Grünen sicherstellen, dass die Stadtverordneten über die notwendigen Informationen verfügen, um die Sanierung fachlich und politisch gut begleiten zu können. „Uns ist wichtig, dass Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden und alle Beteiligten wissen, worauf sie sich verlassen können“, betonen die Grünen. „Nur so entsteht Vertrauen in den Weg, den die Stadt jetzt eingeschlagen hat.“

Die Anfrage im Wortlaut:

In der Pressemitteilung der Stadt Wächtersbach vom 9. Oktober 2025 wird berichtet, dass für die Brücke über die Bracht in Hesseldorf nach „umfassenden Betonprüfungen und statischen Nachrechnungen“ ein Sondervorschlag des Bauamts genehmigt wurde. Dieser sehe eine Sanierung mit „optimierter Geländerbefestigung“ und „Fahrbahnsanierung“ vor.

In der Veröffentlichung der Stadt vom 10. Juni 2024 („Alte Brücken, neue Wege“) war für eine Brücke im selben Bereich – mutmaßlich ebenfalls über die Bracht – noch festgestellt worden, dass ein Neubau erforderlich sei, um die bestehenden Mängel zu beseitigen und eine Nutzung für den Kraftfahrzeugverkehr wieder zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zunächst die Frage, ob es sich in beiden Artikeln um die gleiche Brücke handelt oder um welche Brücken es in den jeweiligen Mitteilungen der Stadt konkret geht?

Unabhängig davon bittet die Fraktion die Grünen Wächtersbach um die weitere Beantwortung folgender Fragen und um Vorlage der zugehörigen Unterlagen:

  1. Wann genau wurden die angekündigten Betonprüfungen und statischen Nachrechnungen durchgeführt, und durch wen?
  2. Welche konkreten Schadensbilder wurden festgestellt (Abplatzungen, freiliegende Bewehrung, Chloridbelastung, Rissweiten etc.)?
  3. Wie wurde die Carbonatisierungstiefe bestimmt, und bis zu welcher Tiefe liegt sie vor?
  4. Gab es Hinweise auf aktive oder fortgeschrittene Korrosion der Bewehrung, und wenn ja: wie wurde deren Tragfähigkeitsverlust quantifiziert?
  5. Wurde untersucht, ob sich bereits Entfestigungen im Betonquerschnitt oder Alkalikieselsäure-Reaktionen (AKR) zeigen?
  6. Wie lange soll die geplante Sanierung die Brücke nach den vorliegenden Prüfungen realistisch nutzbar halten, und auf welcher Berechnungsgrundlage basiert diese Einschätzung?
  7. Wie ist zu erklären, dass im Juni 2024 ein Neubau als zwingend erforderlich dargestellt wurde, während nun eine kostengünstige Sanierung mit Geländer- und Fahrbahnerneuerung als ausreichend gelten soll?
  8. Wie wird sichergestellt, dass die geplante Sanierung nicht nur oberflächliche Instandsetzungsarbeiten umfasst, sondern auch die statische Tragfähigkeit und die Langzeitsicherheit des Bauwerks gewährleistet werden?
  9. Ist nach der Sanierung wieder eine Nutzung für den Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen oder nur für Fuß- und Radverkehr?
  10. Wann wurde die Brücke zuletzt einer Hauptprüfung nach DIN 1076 unterzogen, und welche Zustandsnoten wurden dabei vergeben?
  11. Welche Kosten- und Wirtschaftlichkeitsvergleiche (Sanierung vs. Neubau) liegen vor, und wann wurden sie erstellt?
  12. Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten der aktuell geplanten Maßnahme einschließlich Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung?
  13. Aus welchem Anlass und auf wessen Initiative hin wurde die Pressemitteilung zu den „Fortschritten bei der Bracht-Brücke“ veröffentlicht, und wann wurden Magistrat bzw. Stadtverordnete über die geänderte Einschätzung informiert?
  14. In welchem Umfang wurden die Ortsbeiräte und die betroffenen Landwirte in die aktuellen Überlegungen und Planungen einbezogen?
  15. Die Fraktion die Grünen Wächtersbach bittet um Vorlage folgender Unterlagen:
    a) den vollständigen Prüfbericht zur Beton- und Bewehrungsuntersuchung einschließlich aller Messdaten, Bohrkernergebnisse, Laborberichte und Protokolle,
    b) die statische Nachrechnung bzw. Resttragfähigkeitsbewertung der Brücke,
    c) vorhandene Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Sanierung und Neubau,
    d) gegebenenfalls weitere vorhandene Stellungnahmen externer Ingenieurbüros oder Fachgutachter,
    e) die aktuelle Terminplanung für Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme.

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