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GNZ – Mittwoch,11. März 2026 Vogelsberg

Grüne lehnen Lichtliefervertrag grundsätzlich ab

Wächtersbach (re). Die Wächtersbacher Stadtverordnetenversammlung hat den Abschluss eines sogenannten Lichtliefervertrags mit der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH beschlossen. Die Grünen Wächtersbach haben sich nach intensiver Abwägung gegen diese Vorlage entschieden.

„Dabei erkennen die Grünen ausdrücklich an, dass die Umrüstung auf LED-Technologie notwendig ist und die Kreiswerke fachlich in der Lage sind, Betrieb, Wartung und Modernisierung der Straßenbeleuchtung professionell umzusetzen“, sagt Eva Bonin. Auch die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung weist auf einen weitgehend kostenneutralen Verlauf mit einem rechnerischen Vorteil für das Vertragsmodell hin. „Die Entscheidung der Grünen richtet sich daher weder gegen LED noch gegen die Kompetenz der Kreiswerke. Es geht um eine Grundsatzfrage: Wem gehören diese Anlagen künftig – und wie lange bindet sich die Stadt?“, so Bonin.

Mit dem Beschluss überträgt die Stadt das Eigentum an den oberirdischen Straßenbeleuchtungsanlagen dauerhaft auf die Kreiswerke und verpflichtet sich vertraglich für rund 20 Jahre. Damit wird eine weitreichende Entscheidung über kommunales Eigentum und die zukünftige Ausgestaltung der öffentlichen Infrastruktur getroffen. „Der finanzielle Unterschied zwischen Eigenlösung und Vertragsmodell ist im Verhältnis zum Gesamtvolumen überschaubar“, erläutert Florian Hix, Assetmanager für Energieanlagen. „Gleichzeitig ist das vereinbarte Entgelt an Energie-, Material- und Lohnindizes gekoppelt. Steigen diese Indizes, steigen auch die Kosten. Das bedeutet: Der heute errechnete Vorteil ist kein feststehender Vorteil für die gesamte Laufzeit, sondern abhängig von zukünftigen Entwicklungen.“

Vor diesem Hintergrund halten die Grünen es für nicht ausreichend, eine so langfristige Bindung allein mit einem rechnerisch geringen Kostenvorteil zu begründen. „Hinzu kommt, dass das Vertragsmodell auf Initiative der Kreiswerke entstanden ist“, stellen die Grünen Wächtersbach fest. „Ursprünglich war ein Modell für mehrere Kommunen im Main-Kinzig-Kreis vorgesehen; nicht alle angefragten Städte haben sich dafür entschieden. Ein offener Vergleich unterschiedlicher Modelle oder Anbieter fand nicht statt.“

Die ersten Wirtschaftlichkeitsberechnungen stammten vollständig von den Kreiswerken selbst. Die Stadtverwaltung hat diese Zahlen später geprüft und bestätigt. „Dennoch bleibt festzuhalten: Eine Entscheidung dieser Tragweite hätte aus Sicht der Grünen von Beginn an mit einem Vergleich verschiedener Lösungswege vorbereitet werden sollen“, ergänzt Hix. „Auch das Argument der Fördermittel überzeugt die Grünen nicht vollständig“, so Bonin. „Förderprogramme können grundsätzlich auch von der Kommune selbst beantragt oder mit externer Unterstützung erschlossen werden. Sie sind kein zwingender Grund für eine dauerhafte Eigentumsübertragung.“ Ferner entwickelt sich die Technik im Bereich Beleuchtung, Digitalisierung und Steuerung kontinuierlich weiter. Eine vertragliche Bindung über zwanzig Jahre reduziert die Möglichkeit, in einigen Jahren erneut zu prüfen, welche Lösung dann sinnvoll, wirtschaftlich oder technisch überlegen ist. Die Grünen stehen für eine moderne, energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Sie stehen ebenso für eine verantwortungsvolle Nutzung kommunalen Eigentums und für die langfristige Handlungsfähigkeit der Stadt.

GNZ vom 03.03.2026

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